Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PCO - AGB
A.) im Geschäftsverkehr mit Nichtkonsumenten iSd KSchG:
I. Geltungsbereich:
Wir kontrahieren ausschließlich zu nachstehenden
Bedingungen;
Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Durch die Nichtinanspruchnahme einzelner Rechte gemäß dieser Bedingungen
wird auf die anderen Rechte keinesfalls verzichtet.
Abweichenden Bedingungen in Kundenbestellungen wird schon jetzt widersprochen;
derartige abweichende Bedingungen gelten - wenn sie von uns nicht schriftlich
akzeptiert werden - als nicht beigesetzt.
II. Vertragsabschluß:
Unsere rechtsgeschäftlichen Erklärungen sind erst mit unserer schriftlichen
Bestätigung verbindlich. Angebote, Kostenvoranschläge und Preislisten
sind freibleibend und unverbindlich, Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- oder Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Kostenvoranschläge
sind kostenpflichtig.
Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen
oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Vereinbarungen
nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
III. Preise:
Die Bruttoverkaufspreise auf Rechnungen verstehen sich - falls keine Währung
ausgewiesen ist - in Euro (€). Alle von uns genannten Preise sind, sofern
nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
Die in unseren Anboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise stehen
unter dem Vorbehalt einer Erhöhung des Listenpreises bis zum Tag der Übergabe.
Im Falle einer daraus resultierenden Preiserhöhung sieht dem Käufer
kein Recht zur Vertragsaufhebung zu. Grundlage für die
Preisberechnung sind die auf der Abgangstation ermittelten Mengen und Stückzahlen.
Mehrkosten aufgrund nachträglicher Auftragsabänderung trägt
in jedem Fall der Käufer.
IV. Lieferung:
Angegebene Lieferfristen sind grundsätzlich freibleibend. Wird davon abweichend
ausdrücklich eine feststehende Lieferfrist vereinbart, steht dem Käufer
ein Rücktrittsrecht nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von
mindestens sechs Wochen zu, wenn der Verzug von uns verschuldet
wurde. Schadenersatzansprüche stehen in jedem Falle jedoch nur dann zu,
wenn uns vorsätzliches oder kraß-grob fahrlässiges Handeln
nachgewiesen werden kann.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Krieg, Streik, Aussperrung, Betriebs-
und Verkehrsstörungen und bei sonstigen Fällen höherer Gewalt,
die wir nicht zu vertreten haben, um die Dauer der Störung, soweit solche
Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes
von Einfluß sind. Dies gilt auch im Falle nicht rechtzeitiger oder nicht
richtiger Selbstlieferung durch Zulieferanten. Die vorbezeichneten Umstände
sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzuges entstehen.
Unterbleibt die Absendung oder Abholung einer versand- oder abholbereiten Ware
ohne unser Verschulden, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr
des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als
erbracht gilt.
V. Erfüllung und Gefahrenübergang:
Nutzung und Preisgefahr gehen mit Versand oder der Anzeige der Versand- oder
Abholbereitschaft an den Käufer über. Der Versand erfolgt grundsätzlich
auf Gefahr des Käufers. Wir haften nur dann, wenn wir den Transport selbst
vornehmen und der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von
uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
Eine Transportversicherung nehmen wir nur auf ausdrücklichen schriftlichen
Wunsch und unter Berechnung der Versicherungsprämie an den Käufer
vor.
VI. Zahlung, Aufrechnungsverbot, Leistungsverweigerungsrecht:
1. Gesamt- und Teilrechnungen sind ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung hat bar
oder mit Bank- oder Postschecküberweisung zu erfolgen. Wir sind nicht
verpflichtet, sonstige Zahlungsmittel - insbesondere Wechsel oder Schecks
- anzunehmen; eine ausnahmsweise ausdrückliche Annahme erfolgt nur zahlungshalber,
wobei Diskont- und Einziehungspesen zu Lasten des Käufers gehen. Zahlungswidmungen
durch den die Zahlung Leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend.
2. Sofern eine Einigung über eine andere Widmung nicht erfolgt, werden
eingehende Beträge vorerst auf allenfalls angefallene Kosten einer außergerichtlichen
oder gerichtlichen Einbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das
Kapital angerechnet.
3. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen,
es sei denn, daß die Forderung von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt ist; siehe auch IX. 4.
4. Ab Fälligkeitstag werden bei Schuldnerverzug des Käufers Zinsen
in Höhe der jeweils üblichen Bankrate für Kontokorrentkredite,
zumindest jedoch 12 % und pro Mahnschreiben unsererseits Kosten von Euro 30,--
zzgl. Ust, sowie allfällige Anwalts- Gerichts- und Inkassospesen verrechnet
und ist der Kunde zu deren Zahlung verpflichtet.
5. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen
oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Käufers gefährdet oder sogar ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren
eröffnet worden oder bekannt geworden, so sind wir berechtigt, nicht aber
verpflichtet, Vorauszahlung und sofortige Bezahlung aller offenen, auch der
noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen, noch nicht gelieferte Ware
zurückzuhalten, gelieferte Ware zurückzuholen und dazu die Lager-/Betriebsstätte
des Kunden, bzw bei Weiterveräußerung die des Besitzers (Pkt VIII.)
unangemeldet zu betreten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen
einzustellen und bestehende Aufträge an Sublieferanten zu stornieren und
sämtliche daraus resultierende Spesen und Kosten dem Kunden in Rechnung
zu stellen, wobei der Kunde zu deren Zahlung verpflichtet ist und ihm aus all
dem keinerlei ( insb. nicht Schadenersatz-/Wiederherstellungs-) Ansprüche
zustehen.
Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Käufer trotz Mahnung keine Zahlung
leistet. Wird über das Vermögen unseres Vertragspartners ein Insolvenzverfahren
eröffnet, so sind wir berechtigt, nicht aber verpflichtet, ohne Setzung
einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
VII. Unmöglichkeit der Leistung:
Ereignisse höherer Gewalt sowie andere, von uns nicht zu vertretende Umstände
befreien uns während deren Fortdauer und Nachwirkung von unserer Leistungspflicht
und berechtigen uns ohne Schadenersatzpflicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Befindet sich der Käufer jedoch im Annahmeverzug, so bleibt unser Anspruch
auf Zahlung unabhängig von unserem Rücktritt zum Vertrag aufrecht.
VIII. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung
(einschließlich Zinsen und Kosten) in unserem Eigentum.
Der Vorbehaltskäufer ist zur Weiterveräußerung der Ware, nicht
jedoch zu deren Sicherungsübereignung oder Verpfändung, berechtigt.
Im Falle der Veräußerung tritt der Vorbehaltskäufer bereits
jetzt alle ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen und Nebenrechte
in der Höhe des Werts der noch ausständigen Kaufpreisforderung an
uns ab. Er verpflichtet sich weiters, seinen Vertragspartner bei Vertragsabschluß über
die erfolgte Abtretung unserer Rechte gemäß VI 5.) in Kenntnis zu
setzen, bzw den Vertragspartner entsprechend zu verpflichten, und in seinen
Handelsbüchern einen entsprechenden Buchvermerk zu setzen. Im Fall der
Weiterveräußerung der Ware gegen Barzahlung übereignet der
Vorbehaltskäufer schon jetzt den vom Drittkäufer zu empfangenden
Betrag in Höhe des Wertes der uns zustehenden Forderungen. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Der
Vorbehaltskäufer verpflichtet sich, diese Erzeugnisse nicht für sich,
sondern für uns als Hersteller zu erstellen. Bei Verarbeitung, Verbindung
oder Vermischung unserer Ware mit dem Material Dritter erwerben wir Miteigentum
an den daraus entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile.
Forderungen aus dem Verkauf dieser neuen Produkte tritt der Verkäufer
schon jetzt anteilig an uns ab. Der Vorbehaltskäufer ist daher verpflichtet,
uns alle erforderlichen Namen und Daten zur Geltendmachung dieser (anteiligen)
Forderungen bekannt zu geben.
Der Vorbehaltskäufer hat uns von einer Pfändung durch Dritte umgehend
zu verständigen und uns bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen,
insbesondere deren Kosten zu tragen.
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderung
insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Vorbehaltskäufers
insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
IX. Mängelrüge/Gewährleistung/Schadenersatz:
1. Die dem Auftrag des Kunden zu Grunde liegenden Details betreffend das Produkt,
seine Konzeption und Kompatibilität liegen in seinem ausschließlichen
Verantwortungs- und Haftungsbereich und trifft uns bei Übernahme/Ausführung
des Auftrages keinerlei Warnpflicht und für (spätere) Mängel,
bzw. Inkompatibilitäten keine Verpflichtung zur Gewährleistung oder
Schadenersatz; Hingegen ist der Kunde zur sofortigen Überprüfung
unserer Auftragsbestätigung auf Richtigkeit und Vollständigkeit,
Konzeption und Kompatibilität und ggf. zum schriftlichen Widerspruch binnen
3 Werktagen verpflichtet, widrigenfalls der Kunde die Auftragsbestätigung
als seinem Auftrag entsprechend anerkennt.
2. Mangel ist das Fehlen der bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten
Eigenschaften der Ware, wobei ausschließlich nur für unsere eigenen
schriftlichen Beschreibungen und Zusagen, nicht aber für die Dritter (z.B.
Importeure, Hersteller, Zwischenhändler) gehaftet wird.
3. Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung sorgfältig zu überprüfen
und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluß jeglicher Ansprüche
a.) auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken und sind
wir unverzüglich mittels Faxkopie davon zu verständigen;
b.) über unser Verlangen sind die beschädigten Teile mit Originalverpackung
auf Kosten des Kunden binnen 3 Werktagen an uns zu retournieren, oder, nach
unserer Wahl, eine Besichtigung durch Vertrauenspersonen unsererseits vor Ort
binnen 3 Werktagen nach Anmeldung durch uns, gegebenenfalls auch wiederholt,
zu ermöglichen, widrigenfalls ein allfälliger Gewährleistungsanspruch
verfällt.
c.) Bei Feststellung eines Mangels im Zuge der Bearbeitung /Montage/Installation
ist die weitere Bearbeitung /Montage/Installation sofort abzubrechen.
Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muß dieser
Umstand mit Begründung bei sonstigem Ausschluß sämtlicher Ansprüche
auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger,
bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel binnen drei Tagen ab Anlieferung
schriftlich unter sinngemäßer Einhaltung der obigen Punkte 3.) a.)
c.) detailliert gerügt werden.
Für das Bestehen des Mangels, insb. daß der Mangel bereits zum Zeitpunkt
der Übergabe bestand, ist zu jeder Zeit der Kunde beweispflichtig.
Für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Käufers
steht eine Frist von 6 Monaten ab Gefahrenübergang gemäß Punkt
V. offen und zwar auch in Fällen versteckter Mängel oder Regressierung
nach Inanspruchnahme durch den Nachkäufer, sofern uns der Kunde unverzüglich
vom Streit mit dem Nachkäufer informiert hat (Streitverkündung);
im Säumnis- oder Unterlassungsfall sind sämtliche Ansprüche
uns gegenüber ausgeschlossen.
4.)
1.) Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist
Fehler, ist der Kunde dafür beweispflichtig, daß der Mangel zum
Zeitpunkt des Überganges der Gefahr (Pkt V.) bereits vorhanden war und
hat der Kunde nur Anspruch auf kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung
innerhalb einer angemessenen Frist. Ein anderer oder weiterer Anspruch, insbesondere
auf Minderung des Entgeltes, auf Mängelfolgeschäden, oder auf gänzliche
oder teilweise Übernahme von mit der Mangelbehebung verbundenen (Prozeß-)
Kosten und Auslagen des Kunden, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer, besteht
nicht, es sei denn, daß dies mit uns gesondert schriftlich vereinbart
wird.
2.) Jeder Schadenersatz oder Ersatz eventueller Mangelfolgeschäden ist
auf unmittelbare Schäden und bis zur Hälfte des Rechnungswertes des
entsprechenden Auftrages begrenzt und steht dem Kunden nur zu, wenn uns oder
unseren Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur
Last fällt.
3.) Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm übergebenen Anwendungshinweise
zu beachten und bei Zweifelsfragen unsere Stellungnahme einzuholen. Für
Mängel oder Schäden, die auf Nichtbeachtung dieser Hinweise oder
Nichteinholung einer Stellungnahme zurückzuführen sind, haften
wir in keinem Fall.
4.) Der Kunde ist aufgrund behaupteter Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung,
des Schadenersatzes oder der Produkthaftpflicht oder sonstiger Rechtsgrundlagen
nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder zu kompensieren. Die Fälligkeit
der in Rechnung gestellten Forderungen wird durch die Geltendmachung solcher
Rechte nicht berührt.
5.) Nachlieferungen und Lieferungen von Ersatz- oder Ergänzungsteilen
für Produkte können insb. in Folge einer Änderung der Modellpalette
oder Modifikation eines Modelles nicht garantiert werden, sodaß aus einer
Ablehnung derartiger Lieferungen jegliche Ersatzansprüche des Kunden
ausgeschlossen sind.
6.) Bei der Installation von Software durch uns haften wir nur für die
sachgemäße Installation (Pkt IX 4.) 2.) gilt sinngemäß),
nicht aber für die Lauffähigkeit der Software bzw. daraus resultierend
für den Verlust von Daten oder Problemen im Zusammenhang mit anderen installierten
Programmen; Der Kunde ist verpflichtet, unmittelbar vor unserer Beauftragung
mit der Durchführung von Arbeiten/Installationen auf einem externen Medium
eine Gesamtsicherung sämtlicher, auf dem Computer/Speichermedium gespeicherten
Daten und Strukturen durchzuführen und haften wir in keinem Fall für
einen, durch eine solche Unterlassung resultierenden Datenverlust, bzw. daraus
resultierende Schäden.
7.) Für mündlich erteilte Auskünfte ist jede Haftung unsererseits
ausgeschlossen.
X. Produkthaftung:
Soweit der Kunde als Unternehmer durch ein von uns geliefertes Produkt in seinem
Unternehmen Schäden erleidet, verzichtet er ausdrücklich auf den
Ersatz von Sachschäden. Für den Fall der Weiterveräußerung
der von uns erworbenen Produkte verpflichtet sich der Kunde, den obigen
Verzicht gemäß § 9 ProdHG. auf den die Ware erwerbenden Unternehmer
zu überbinden. Sollte diese Überbindung - aus welchem Grund auch
immer - unterbleiben oder rechtlich unwirksam sein, so verpflichtet sich der
Kunde, uns wegen aller daraus resultierenden Nachteile schad- und
klaglos zu halten.
Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zugunsten Dritter sind ausgeschlossen.
Wird ein ausländischer Abnehmer infolge der Fehlerhaftigkeit eines von
uns gelieferten Produktes als Importeur in Anspruch genommen, so ist auch auf
allen allfälligen Regreßanspruch Österreichisches Binnenrecht
anzuwenden.
Sollte in einem solchen Fall unsere Haftung umfangmäßig nach der
in Frage kommenden ausländischen Rechtsordnung geringer sein als nach
den Bestimmungen des Österreichischen Binnenrechtes, so ist die Höhe
des Regreßanspruches nach der für uns unter diesem Gesichtspunkt
günstigeren Rechtsordnung zu beurteilen, im übrigen siehe IX. 4.
XI. Pflicht zur Datensicherung:
Der Kunde ist verpflichtet, unmittelbar vor unserer Beauftragung mit der Durchführung
von Arbeiten/Installationen auf einem externen Medium eine Gesamtsicherung
sämtlicher, auf dem Computer/Speichermedium gespeicherten Daten und Strukturen
durchzuführen.
XII. Allgemeines, geltendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort:
1) Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem
Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der
Käufer anerkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung
des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Käufer, der
die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger
mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich im Geschäft zurückzugeben,
wo das Produkt erworben wurde, oder die Software unverzüglich zu löschen,
falls diese durch unmittelbare Installationen auf der Festplatte des Computers
geliefert wurde.
2.) Zusagen von Seiten des Software-oder Hardwarelieferanten (zB Vor-Ort-Service,
Garantiezusagen) verpflichten ausschließlich diesen und sind auch ausschließlich
ihm gegenüber geltend zu machen.
3.) Der Käufer stimmt zu, daß seine personenbezogenen Daten bis
zu seinem schriftlichen Widerruf in unsere Kundendatei aufgenommen werden und
er so über unsere Produkte, Neuheiten und Preisinformationen informiert
werden kann.
4.) Die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegt österreichischem
Recht. Die Anwendung des Haager Kaufrechtsübereinkommen und der UNCITRAL-Konvention
ist ausgeschlossen.
5.) Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige
Gericht in Wels vereinbart, wobei wir jedoch auch nach freiem Ermessen zur
gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen bei jedem anderen, sonst gesetzlich
zuständigen Gericht des In- und Auslandes berechtigt sind.
6.) Erfüllungsort ist Wels.
7.) Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB wird diese durch die
für uns nächstähnliche zulässige Bestimmung ersetzt, die übrigen
Bestimmungen der AGB bleiben aufrecht.
B.) im Geschäftsverkehr mit Konsumenten iSd KSchG:
I. Eigentumsvorbehalt:
Grundsätzlich gilt auch gegenüber Konsumenten die obige Bestimmung
A.) VIII.) über den Eigentumsvorbehalt .
II. Rücktrittstrecht des Konsumenten:
§ 3. (1)KSchG: Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder
in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten
Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem
Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag
oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen
des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist
beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift
des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben
sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den
Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu
laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anläßlich der Entgegennahme
seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt
spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des
Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Versicherungsverträgen spätestens
einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags.
(2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein
mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt,
einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches,
individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für
seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
(3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder
dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten
oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen
sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume
geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 15 Euro, oder wenn das Unternehmen
nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben
wird und das Entgelt 45 Euro nicht übersteigt.
(4) Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung
oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten,
der an den Vertragshandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt,
der erkennen läßt, daß der Verbraucher das Zustandekommen
oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die
Erklärung innerhalb des im Abs. 1 genanntenZeitraumes abgesendet wird.
(5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vomVertrag zurücktreten,
wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das
Sammeln und die Entgegennahme von Dienstleistungen über das Aufsuchen
von Privatpersonen oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren
(§§ 54, 57 und 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen
des Abs. 1 und 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Es steht
dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 zu.
§ 3a. (1) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag
weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung
maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen
als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem
Ausmaß eintreten.
(2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind 1. die Erwartung
der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die
Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile, 3. die Aussicht auf eine öffentliche
Förderung und 4. die Aussicht auf einen Kredit.
(3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist
beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, daß die
in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten
und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten
hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach
der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner,
bei Bank- und Versicherungsverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden
Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags.
(4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn
1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wußte oder wissen mußte,
daß die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich
geringerem Ausmaß eintreten werden,
2. 2. der Ausschluß des Rücktrittsrechts im einzelnen ausgehandelt
worden ist oder 3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des
Vertrags bereit erklärt.
(5) Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 Abs. 4 sinngemäß.
§
5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag
oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf
der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn
die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag
nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die
Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über
die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1
und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate
ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten
innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung
der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung
des Rücktrittsrechts.
§
5f. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber
vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs.
2 erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird,
2. 2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze
auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluß hat,
abhängt,
3. 3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund
ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die
schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
4. 4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten
Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
5. 5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über
periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),
6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1 und
2).
III. Pflicht des Konsumenten zu Übersendung der mangelhaften
Ware:
Im Gewährleistungsfalle ist der Konsument, so weit für ihn tunlich,
verpflichtet, die Sache auf Gefahr und Kosten des Unternehmers an diesen zu übersenden.
IV. Pflicht des Konsumenten zur Datensicherung:
Der Konsument ist verpflichtet, unmittelbar vor unserer Beauftragung mit der
Durchführung von Arbeiten/Installationen auf einem externen Medium eine
Gesamtsicherung sämtlicher, auf dem Computer/Speichermedium gespeicherten
Daten und Strukturen durchzuführen.
V. Allgemeines:
1) Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger
beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer anerkennt
die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers
ausdrücklich an. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen
will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen
Teilen unverzüglich im Geschäft zurückzugeben, wo das Produkt
erworben wurde, oder die Software unverzüglich zu löschen, falls
diese durch unmittelbare Installationen auf der Festplatte des Computers geliefert
wurde.
2.) Zusagen von Seiten des Software-oder Hardwarelieferanten (zB Vor-Ort-Service,
Garantiezusagen) verpflichten ausschließlich diesen und sind auch ausschließlich
ihm gegenüber geltend zu machen.
Stand: 20.10.2003
Information zur ElektroaltgeräteverordnungAb
13. August 2005 können alle KonsumentInnen ihre alten, defekten
bzw. nicht mehr gebrauchten Elektrogeräte in Haushaltsmengen
unentgeltlich in allen Altstoffsammelzentren in OÖ abgeben. Es
besteht ebenso die Möglichkeit, bei Neukauf eines Gerätes ein
ähnliches Altgerät beim Händler unentgeltlich
zurückzugeben (1:1 Regelung).
Ausgenommen von der Rücknahmepflicht sind Händler mit einer Gesamtverkaufsfläche von weniger als 150 qm.
Da für die PCO Computer-Handels-GmbH die Ausnahmeregelung gilt, bitten wir sie, unten angeführte Sammelstellen zu nutzen.
Danke für Ihre Kenntnisnahme
Sammelstellen in Wels
WAV – Welser Abfallverwertung Mitterhoferstrasse 100 4600 Wels Tel.: 71475-181 Mo. – Fr.: 8:30 – 17:00 Sa.: 9:00 – 12:00
ASZ – Altsoffsammelzentrum Zeileisstrasse 8 4600 Wels Tel.: 54273 Mo. – Fr.: 7:45 – 16:00
Misttelefon 54060 |