Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

A.) im Geschäftsverkehr mit Nichtkonsumenten iSd KSchG:

I. Geltungsbereich:
Wir kontrahieren ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen; Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Durch die Nichtinanspruchnahme einzelner Rechte gemäß dieser Bedingungen wird auf die anderen Rechte keinesfalls verzichtet.
Abweichenden Bedingungen in Kundenbestellungen wird schon jetzt widersprochen; derartige abweichende Bedingungen gelten - wenn sie von uns nicht schriftlich akzeptiert werden - als nicht beigesetzt.

II. Vertragsabschluß:
Unsere rechtsgeschäftlichen Erklärungen sind erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Angebote, Kostenvoranschläge und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich, Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig.
Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Vereinbarungen nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

III. Preise:
Die Bruttoverkaufspreise auf Rechnungen verstehen sich - falls keine Währung ausgewiesen ist - in Euro (€). Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
Die in unseren Anboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise stehen unter dem Vorbehalt einer Erhöhung des Listenpreises bis zum Tag der Übergabe. Im Falle einer daraus resultierenden Preiserhöhung sieht dem Käufer kein Recht zur Vertragsaufhebung zu. Grundlage für die
Preisberechnung sind die auf der Abgangstation ermittelten Mengen und Stückzahlen. Mehrkosten aufgrund nachträglicher Auftragsabänderung trägt in jedem Fall der Käufer.

IV. Lieferung:
Angegebene Lieferfristen sind grundsätzlich freibleibend. Wird davon abweichend ausdrücklich eine feststehende Lieferfrist vereinbart, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens sechs Wochen zu, wenn der Verzug von uns verschuldet
wurde. Schadenersatzansprüche stehen in jedem Falle jedoch nur dann zu, wenn uns vorsätzliches oder kraß-grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Krieg, Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen und bei sonstigen Fällen höherer Gewalt, die wir nicht zu vertreten haben, um die Dauer der Störung, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluß sind. Dies gilt auch im Falle nicht rechtzeitiger oder nicht richtiger Selbstlieferung durch Zulieferanten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
Unterbleibt die Absendung oder Abholung einer versand- oder abholbereiten Ware ohne unser Verschulden, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt.
Die Lieferung erfolgt innerhalb der gesetzlichen 30 Tage Frist.
Dies gilt nur für lagernde Artikel. Für Artikel die den Status „bitte anfragen" haben oder für den Kunden eigens bestellt werden müssen gilt diese Frist nicht.

v. Online-Reservierungen von Waren im Webshop 

Es besteht für Kunden die Möglichkeit, sich im Webshop ww.w.pco.co.at online über die Waren & Lagerstand zu informieren.
Der Kunde kann sich die Waren zur Abholung im Geschäftslokal in Wels reservieren lassen.

 Als Bestätigung hinsichtlich der Verfügbarkeit einzelner Waren wird dem Kunden bei Online-Reservierungen eine automatisch generierte E-Mail zugesandt, worin die wesentlichen Informationen der eingegangenen Bestellung enthalten sind.

Die Firma PCO nimmt Kundenreservierungen erst durch Zustellung eines weiteren, durch einen Mitarbeiter con PCO eigens hinsichtlich der jeweiligen Warenreservierung individualisierten, E-Mails an.
Ab Erhalt dieses ZWEITEN E-Mails darf der Kunde davon ausgehen, dass die reservierte Ware für Ihn im Geschäftslokal der PCO zur Abholung bereit steht, oder die Ware für den Versand reserviert ist..
Es is auch jederzeit möglich mit PCO telefonisch über den Bestellstatus in Kontakt zu treten 

Reservierte Waren werden dem Kunden grundsätzlich 72 Stunden zur Abholung in Wels bereitgestellt.

Online-Reservierungen über den Webshop der www.pco.co.at sind nicht vom Geltungsbereich des Fernabsatzes umfasst, weshalb auch die dafür einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht anwendbar sind.

Sowohl die automatisch generierte Reservierungsbestätigung, als auch das obgenannte individualisierte E-Mail durch den einen Mitarbeiter der Firma PCO stellen aus Sicht der Firma PCO keine Annahme eines Kundenangebotes dar und entsteht dadurch folglich kein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zwischen der PCO und dem Kunden.

 

VI. Erfüllung und Gefahrenübergang:
Nutzung und Preisgefahr gehen mit Versand oder der Anzeige der Versand- oder Abholbereitschaft an den Käufer über. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Käufers. Wir haften nur dann, wenn wir den Transport selbst vornehmen und der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
Eine Transportversicherung nehmen wir nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und unter Berechnung der Versicherungsprämie an den Käufer vor.

VII. Zahlung, Aufrechnungsverbot, Leistungsverweigerungsrecht:
1. Gesamt- und Teilrechnungen sind ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung hat bar oder mit Bank- oder Postschecküberweisung zu erfolgen. Wir sind nicht verpflichtet, sonstige Zahlungsmittel - insbesondere Wechsel oder Schecks - anzunehmen; eine ausnahmsweise ausdrückliche Annahme erfolgt nur zahlungshalber, wobei Diskont- und Einziehungspesen zu Lasten des Käufers gehen. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung Leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend.
2. Sofern eine Einigung über eine andere Widmung nicht erfolgt, werden eingehende Beträge vorerst auf allenfalls angefallene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Einbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet.
3. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, daß die Forderung von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist; siehe auch IX. 4.
4. Ab Fälligkeitstag werden bei Schuldnerverzug des Käufers Zinsen in Höhe der jeweils üblichen Bankrate für Kontokorrentkredite, zumindest jedoch 12 % und pro Mahnschreiben unsererseits Kosten von Euro 30,-- zzgl. Ust, sowie allfällige Anwalts- Gerichts- und Inkassospesen verrechnet und ist der Kunde zu deren Zahlung verpflichtet.
5. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers gefährdet oder sogar ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet worden oder bekannt geworden, so sind wir berechtigt, nicht aber verpflichtet, Vorauszahlung und sofortige Bezahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückzuhalten, gelieferte Ware zurückzuholen und dazu die Lager-/Betriebsstätte des Kunden, bzw bei Weiterveräußerung die des Besitzers (Pkt VIII.) unangemeldet zu betreten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen und bestehende Aufträge an Sublieferanten zu stornieren und sämtliche daraus resultierende Spesen und Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen, wobei der Kunde zu deren Zahlung verpflichtet ist und ihm aus all dem keinerlei ( insb. nicht Schadenersatz-/Wiederherstellungs-) Ansprüche zustehen.
Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Käufer trotz Mahnung keine Zahlung leistet. Wird über das Vermögen unseres Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet, so sind wir berechtigt, nicht aber verpflichtet, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

VIII. Unmöglichkeit der Leistung:
Ereignisse höherer Gewalt sowie andere, von uns nicht zu vertretende Umstände befreien uns während deren Fortdauer und Nachwirkung von unserer Leistungspflicht und berechtigen uns ohne Schadenersatzpflicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Befindet sich der Käufer jedoch im Annahmeverzug, so bleibt unser Anspruch auf Zahlung unabhängig von unserem Rücktritt zum Vertrag aufrecht.

IX. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung (einschließlich Zinsen und Kosten) in unserem Eigentum.
Der Vorbehaltskäufer ist zur Weiterveräußerung der Ware, nicht jedoch zu deren Sicherungsübereignung oder Verpfändung, berechtigt. Im Falle der Veräußerung tritt der Vorbehaltskäufer bereits jetzt alle ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen und Nebenrechte in der Höhe des Werts der noch ausständigen Kaufpreisforderung an uns ab. Er verpflichtet sich weiters, seinen Vertragspartner bei Vertragsabschluß über die erfolgte Abtretung unserer Rechte gemäß VI 5.) in Kenntnis zu setzen, bzw den Vertragspartner entsprechend zu verpflichten, und in seinen Handelsbüchern einen entsprechenden Buchvermerk zu setzen. Im Fall der Weiterveräußerung der Ware gegen Barzahlung übereignet der Vorbehaltskäufer schon jetzt den vom Drittkäufer zu empfangenden Betrag in Höhe des Wertes der uns zustehenden Forderungen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Der Vorbehaltskäufer verpflichtet sich, diese Erzeugnisse nicht für sich, sondern für uns als Hersteller zu erstellen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit dem Material Dritter erwerben wir Miteigentum an den daraus entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile. Forderungen aus dem Verkauf dieser neuen Produkte tritt der Verkäufer schon jetzt anteilig an uns ab. Der Vorbehaltskäufer ist daher verpflichtet, uns alle erforderlichen Namen und Daten zur Geltendmachung dieser (anteiligen) Forderungen bekannt zu geben.
Der Vorbehaltskäufer hat uns von einer Pfändung durch Dritte umgehend zu verständigen und uns bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen, insbesondere deren Kosten zu tragen.
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Vorbehaltskäufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

X. Mängelrüge/Gewährleistung/Schadenersatz:

1. Die dem Auftrag des Kunden zu Grunde liegenden Details betreffend das Produkt, seine Konzeption und Kompatibilität liegen in seinem ausschließlichen Verantwortungs- und Haftungsbereich und trifft uns bei Übernahme/Ausführung des Auftrages keinerlei Warnpflicht und für (spätere) Mängel, bzw. Inkompatibilitäten keine Verpflichtung zur Gewährleistung oder Schadenersatz; Hingegen ist der Kunde zur sofortigen Überprüfung unserer Auftragsbestätigung auf Richtigkeit und Vollständigkeit, Konzeption und Kompatibilität und ggf. zum schriftlichen Widerspruch binnen 3 Werktagen verpflichtet, widrigenfalls der Kunde die Auftragsbestätigung als seinem Auftrag entsprechend anerkennt.

2. Mangel ist das Fehlen der bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften der Ware, wobei ausschließlich nur für unsere eigenen schriftlichen Beschreibungen und Zusagen, nicht aber für die Dritter (z.B. Importeure, Hersteller, Zwischenhändler) gehaftet wird.
3. Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung sorgfältig zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluß jeglicher Ansprüche
a.) auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken und sind wir unverzüglich mittels Faxkopie davon zu verständigen;
b.) über unser Verlangen sind die beschädigten Teile mit Originalverpackung auf Kosten des Kunden binnen 3 Werktagen an uns zu retournieren, oder, nach unserer Wahl, eine Besichtigung durch Vertrauenspersonen unsererseits vor Ort binnen 3 Werktagen nach Anmeldung durch uns, gegebenenfalls auch wiederholt, zu ermöglichen, widrigenfalls ein allfälliger Gewährleistungsanspruch verfällt.
c.) Bei Feststellung eines Mangels im Zuge der Bearbeitung /Montage/Installation ist die weitere Bearbeitung /Montage/Installation sofort abzubrechen.
     Die Rücksendung der Ware hat  FREI an uns zu erfolgen. 
     UNFREI gesendete Pakete werden nicht angenommen.

Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muß dieser Umstand mit Begründung bei sonstigem Ausschluß sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel binnen drei Tagen ab Anlieferung schriftlich unter sinngemäßer Einhaltung der obigen Punkte 3.) a.) c.) detailliert gerügt werden.
Für das Bestehen des Mangels, insb. daß der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestand, ist zu jeder Zeit der Kunde beweispflichtig.
Für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Käufers steht eine Frist von 6 Monaten ab Gefahrenübergang gemäß Punkt V. offen und zwar auch in Fällen versteckter Mängel oder Regressierung nach Inanspruchnahme durch den Nachkäufer, sofern uns der Kunde unverzüglich vom Streit mit dem Nachkäufer informiert hat (Streitverkündung); im Säumnis- oder Unterlassungsfall sind sämtliche Ansprüche uns gegenüber ausgeschlossen.

4.)

1.) Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Fehler, ist der Kunde dafür beweispflichtig, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Überganges der Gefahr (Pkt V.) bereits vorhanden war und hat der Kunde nur Anspruch auf kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Ein anderer oder weiterer Anspruch, insbesondere auf Minderung des Entgeltes, auf Mängelfolgeschäden, oder auf gänzliche oder teilweise Übernahme von mit der Mangelbehebung verbundenen (Prozeß-) Kosten und Auslagen des Kunden, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer, besteht nicht, es sei denn, daß dies mit uns gesondert schriftlich vereinbart wird.
2.) Jeder Schadenersatz oder Ersatz eventueller Mangelfolgeschäden ist auf unmittelbare Schäden und bis zur Hälfte des Rechnungswertes des entsprechenden Auftrages begrenzt und steht dem Kunden nur zu, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
3.) Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm übergebenen Anwendungshinweise zu beachten und bei Zweifelsfragen unsere Stellungnahme einzuholen. Für Mängel oder Schäden, die auf Nichtbeachtung dieser Hinweise oder Nichteinholung einer Stellungnahme zurückzuführen sind, haften wir in keinem Fall.
4.) Der Kunde ist aufgrund behaupteter Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, des Schadenersatzes oder der Produkthaftpflicht oder sonstiger Rechtsgrundlagen nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder zu kompensieren. Die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Forderungen wird durch die Geltendmachung solcher Rechte nicht berührt.
5.) Nachlieferungen und Lieferungen von Ersatz- oder Ergänzungsteilen für Produkte können insb. in Folge einer Änderung der Modellpalette oder Modifikation eines Modelles nicht garantiert werden, sodaß aus einer Ablehnung derartiger Lieferungen jegliche Ersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen sind.
6.) Bei der Installation von Software durch uns haften wir nur für die sachgemäße Installation (Pkt IX 4.) 2.) gilt sinngemäß), nicht aber für die Lauffähigkeit der Software bzw. daraus resultierend für den Verlust von Daten oder Problemen im Zusammenhang mit anderen installierten Programmen; Der Kunde ist verpflichtet, unmittelbar vor unserer Beauftragung mit der Durchführung von Arbeiten/Installationen auf einem externen Medium eine Gesamtsicherung sämtlicher, auf dem Computer/Speichermedium gespeicherten Daten und Strukturen durchzuführen und haften wir in keinem Fall für einen, durch eine solche Unterlassung resultierenden Datenverlust, bzw. daraus resultierende Schäden.
7.) Für mündlich erteilte Auskünfte ist jede Haftung unsererseits ausgeschlossen.

XI. Produkthaftung:
Soweit der Kunde als Unternehmer durch ein von uns geliefertes Produkt in seinem Unternehmen Schäden erleidet, verzichtet er ausdrücklich auf den Ersatz von Sachschäden. Für den Fall der Weiterveräußerung der von uns erworbenen Produkte verpflichtet sich der Kunde, den obigen
Verzicht gemäß § 9 ProdHG. auf den die Ware erwerbenden Unternehmer zu überbinden. Sollte diese Überbindung - aus welchem Grund auch immer - unterbleiben oder rechtlich unwirksam sein, so verpflichtet sich der Kunde, uns wegen aller daraus resultierenden Nachteile schad- und
klaglos zu halten.
Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zugunsten Dritter sind ausgeschlossen.
Wird ein ausländischer Abnehmer infolge der Fehlerhaftigkeit eines von uns gelieferten Produktes als Importeur in Anspruch genommen, so ist auch auf allen allfälligen Regreßanspruch Österreichisches Binnenrecht anzuwenden.
Sollte in einem solchen Fall unsere Haftung umfangmäßig nach der in Frage kommenden ausländischen Rechtsordnung geringer sein als nach den Bestimmungen des Österreichischen Binnenrechtes, so ist die Höhe des Regreßanspruches nach der für uns unter diesem Gesichtspunkt günstigeren Rechtsordnung zu beurteilen, im übrigen siehe IX. 4.

XII. Pflicht zur Datensicherung:
Der Kunde ist verpflichtet, unmittelbar vor unserer Beauftragung mit der Durchführung von Arbeiten/Installationen auf einem externen Medium eine Gesamtsicherung sämtlicher, auf dem Computer/Speichermedium gespeicherten Daten und Strukturen durchzuführen.

XIII. Allgemeines, geltendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort:

1) Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer anerkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich im Geschäft zurückzugeben, wo das Produkt erworben wurde, oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installationen auf der Festplatte des Computers geliefert wurde.
2.) Zusagen von Seiten des Software-oder Hardwarelieferanten (zB Vor-Ort-Service, Garantiezusagen) verpflichten ausschließlich diesen und sind auch ausschließlich ihm gegenüber geltend zu machen.
3.) Der Käufer stimmt zu, daß seine personenbezogenen Daten bis zu seinem schriftlichen Widerruf in unsere Kundendatei aufgenommen werden und er so über unsere Produkte, Neuheiten und Preisinformationen informiert werden kann.
4.) Die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegt österreichischem Recht. Die Anwendung des Haager Kaufrechtsübereinkommen und der UNCITRAL-Konvention ist ausgeschlossen.
5.) Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wels vereinbart, wobei wir jedoch auch nach freiem Ermessen zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen bei jedem anderen, sonst gesetzlich zuständigen Gericht des In- und Auslandes berechtigt sind.
6.) Erfüllungsort ist Wels.
7.) Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB wird diese durch die für uns nächstähnliche zulässige Bestimmung ersetzt, die übrigen Bestimmungen der AGB bleiben aufrecht.

 

B.) im Geschäftsverkehr mit Konsumenten iSd KSchG:

I. Eigentumsvorbehalt:
Grundsätzlich gilt auch gegenüber Konsumenten die obige Bestimmung A.) VIII.) über den Eigentumsvorbehalt .

II. Rücktrittstrecht des Konsumenten:

§ 3. (1)KSchG: Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen  erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anläßlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags.
(2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
(3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 15 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 45 Euro nicht übersteigt.
(4) Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen schriftlich per Mail, Fax oder Brief oder durch eine Rücksendung erfolgen.
(5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vomVertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Dienstleistungen über das Aufsuchen von Privatpersonen oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren (§§ 54, 57 und 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1 und 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Es steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 zu.

§ 3a. (1) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
(2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind 1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann, 2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile, 3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und 4. die Aussicht auf einen Kredit.
(3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, daß die in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bank- und Versicherungsverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags.
(4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn
1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wußte oder wissen mußte, daß die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
2. 2. der Ausschluß des Rücktrittsrechts im einzelnen ausgehandelt worden ist oder 3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt.
(5) Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 Abs. 4 sinngemäß.


§ 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.


§ 5f. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird,
2. 2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluß hat, abhängt,
3. 3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
4. 4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
5. 5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),
6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1 und 2).

III. Pflicht des Konsumenten zu Übersendung der mangelhaften Ware:
Im Gewährleistungsfalle ist der Konsument, so weit für ihn tunlich, verpflichtet, die Sache auf Gefahr und Kosten des Unternehmers an diesen zu übersenden.

IV. Lieferung:
Angegebene Lieferfristen sind grundsätzlich freibleibend. Wird davon abweichend ausdrücklich eine feststehende Lieferfrist vereinbart, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens sechs Wochen zu, wenn der Verzug von uns verschuldet
wurde. Schadenersatzansprüche stehen in jedem Falle jedoch nur dann zu, wenn uns vorsätzliches oder kraß-grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Krieg, Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen und bei sonstigen Fällen höherer Gewalt, die wir nicht zu vertreten haben, um die Dauer der Störung, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluß sind. Dies gilt auch im Falle nicht rechtzeitiger oder nicht richtiger Selbstlieferung durch Zulieferanten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
Unterbleibt die Absendung oder Abholung einer versand- oder abholbereiten Ware ohne unser Verschulden, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt.
Die Lieferung erfolgt innerhalb der gesetzlichen 30 Tage Frist.
Dies gilt nur für lagernde Artikel. Für Artikel die den Status „bitte anfragen" haben oder für den Kunden eigens bestellt werden müssen gilt diese Frist nicht.

v. Online-Reservierungen von Waren im Webshop 

Es besteht für Kunden die Möglichkeit, sich im Webshop ww.w.pco.co.at online über die Waren & Lagerstand zu informieren.
Der Kunde kann sich die Waren zur Abholung im Geschäftslokal in Wels reservieren lassen.

 Als Bestätigung hinsichtlich der Verfügbarkeit einzelner Waren wird dem Kunden bei Online-Reservierungen eine automatisch generierte E-Mail zugesandt, worin die wesentlichen Informationen der eingegangenen Bestellung enthalten sind.

Die Firma PCO nimmt Kundenreservierungen erst durch Zustellung eines weiteren, durch einen Mitarbeiter con PCO eigens hinsichtlich der jeweiligen Warenreservierung individualisierten, E-Mails an.
Ab Erhalt dieses ZWEITEN E-Mails darf der Kunde davon ausgehen, dass die reservierte Ware für Ihn im  Geschäftslokal von PCO zur Abholung bereit steht.
Es is auch jederzeit möglich mit PCO telefonisch über den Bestellstatus in Kontakt zu treten 

Reservierte Waren werden dem Kunden grundsätzlich 72 Stunden zur Abholung in Wels bereitgestellt.

Online-Reservierungen über den Webshop der www.pco.co.at sind nicht vom Geltungsbereich des Fernabsatzes umfasst, weshalb auch die dafür einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht anwendbar sind.

Sowohl die automatisch generierte Reservierungsbestätigung, als auch das obgenannte individualisierte E-Mail durch den einen Mitarbeiter der Firma PCO stellen aus Sicht der Firma PCO keine Annahme eines Kundenangebotes dar und entsteht dadurch folglich kein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zwischen der Firma PCO und dem Kunden.

VI. Pflicht des Konsumenten zur Datensicherung:
Der Konsument ist verpflichtet, unmittelbar vor unserer Beauftragung mit der Durchführung von Arbeiten/Installationen auf einem externen Medium eine Gesamtsicherung sämtlicher, auf dem Computer/Speichermedium gespeicherten Daten und Strukturen durchzuführen.

VII. Allgemeines:
1) Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer anerkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich im Geschäft zurückzugeben, wo das Produkt erworben wurde, oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installationen auf der Festplatte des Computers geliefert wurde.
2.) Zusagen von Seiten des Software-oder Hardwarelieferanten (zB Vor-Ort-Service, Garantiezusagen) verpflichten ausschließlich diesen und sind auch ausschließlich ihm gegenüber geltend zu machen.

Stand: 20.10.2003

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